Muss man nicht machen. Geht auch legal. Natürlich nicht das Hinterziehen, sondern das Sparen. Steuerhinterziehung ist in Deutschland zweifelsfrei eine Straftat. Diese Thematik rückte in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, als die bundesdeutsche Finanzverwaltung eine CD-Rom mit den Daten von Steuerhinterziehern aus der Schweiz erwarb.
Seitdem gab es viele Selbstanzeigen reumütiger Steuersünder. Zuvor war schon eine vergleichbare CD aus Liechtenstein aufgetaucht. Danach unterschrieben die Richter zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse zu Fällen der Steuerhinterziehung. Hunderte von Selbstanzeigen spülten danach innerhalb mehrerer Monate Millionen in die Staatskasse. Infolge der Liechtenstein-Steueraffäre wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 die strafrechtliche Verjährungsfrist für Fälle der Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre heraufgesetzt. Man kennt auch ein „Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz“. Darin werden den Steuerpflichtigen erhöhte Mitwirkungs- und Nachweispflichten bei Geschäftsbeziehungen in die „Steueroasen“ auferlegt. Die Verjährung einer Steuerstraftat wird bereits durch die Einleitung eines solchen Verfahrens gehemmt.
Steuerbetrug ist, wie gesagt, strafbar, und kann mit einer Geldbuße bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren belegt werden. Im Falle von Schwarzgeld oder so genanntem „verschwundenem Vermögen“ unterstellen die Finanzämter immer eine steuerlich nicht erklärte Kapitalanlage. Die Beweislast in der Frage, wo sich das Vermögen befindet, liegt dann immer bei dem steuerlich Veranlagten. Dies gilt auch für den Fall, in dem der Steuerbürger die Herkunft eines plötzlich aufgetauchten Vermögens nicht erklären kann.
