Man muss ja nicht gleich kriminell werden und sein Geld in alle möglichen Steueroasen wie die Schweiz oder nach Liechtenstein schaffen. Wie es auch anders geht, soll im Folgenden aufgezeigt werden. Wer sich noch weiter gehender informieren möchte, dem sei die Lektüre des Buches „Konz 2010 – 1000 ganz legale Steuertricks“ an das Herz gelegt. Welche Möglichkeiten gibt es beispielsweise?
Die Pendlerpauschale: Ab dem ersten zurückgelegten Kilometer werden 30 Cent angerechnet. Handwerkerrechnungen für durchgeführte Arbeiten in der eigenen Wohnung können pro Jahr bis zu 1200 € von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur für die Lohnkosten, nicht für das Material. Im Zuge von Bewerbungen sind Kosten für Stellen-Annoncen, Kopien und Fotos, Porto, Papier und Fahrtkosten absetzbar. Bis zu einer Höhe von 2100 € kann man Beiträge zur Riester-Rente geltend machen.
Auch für die Betreuung von Kindern können jährlich 4000 € abgesetzt werden. Alles das, was man zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigt und sich jeweils anschaffen muss, sollte in der Steuererklärung erscheinen. Handy, PC, Laptop, Fotoapparat usw. Für das Jahr der Beschaffung müssen diese Kosten deklariert werden. Handelt es sich dabei um Summen von über 150 €, muss die Abschreibung auf fünf Jahre verteilt werden, zum Beispiel bei PC’s.
